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   VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23.Z.A   

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https://dejure.org/2024,1587
VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23.Z.A (https://dejure.org/2024,1587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.01.2024 - 2 A 360/23.Z.A (https://dejure.org/2024,1587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 2 A 360/23.Z.A (https://dejure.org/2024,1587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 2 AsylG, § 78 Abs 4 S 1 AsylG
    Darlegungsanforderung bei einer Divergenzrüge, wenn die Entscheidung nicht veröffentlicht wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht veröffentlichte Divergenzentscheidung ist als Anlage beizufügen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, nicht nur selbst zur Rechtslage Stellung zu nehmen, sondern sich vor Erlass der Entscheidung zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10 -, juris Rn. 156).

    Dies gilt in gleicher Weise, wenn das Gericht im Sinne einer Überraschungsentscheidung ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10 -, juris Rn. 156).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23
    Zu einer den gesetzlichen Erfordernissen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG entsprechenden Darlegung einer rechtlichen Divergenz bedarf es der Bezeichnung eines inhaltlich bestimmten, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatzes, mit dem dieses von einer in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Divergenzgerichts tragenden Rechtssatz abgewichen ist (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 3 und vom 20.12.1995 - 6 B 35.95 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23
    Die Klägerin rügt zum einen eine Abweichung des angegriffenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2016 (- 2 BvR 273/16 - juris).
  • BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Akteneinsichtsrecht und die Präklusion von

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23
    Ebenso liegt ein Gehörsverstoß vor, wenn das Gericht Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, die nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.03.2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23
    Zu einer den gesetzlichen Erfordernissen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG entsprechenden Darlegung einer rechtlichen Divergenz bedarf es der Bezeichnung eines inhaltlich bestimmten, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragenden abstrakten Rechtssatzes, mit dem dieses von einer in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Divergenzgerichts tragenden Rechtssatz abgewichen ist (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, juris Rn. 3 und vom 20.12.1995 - 6 B 35.95 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 10 B 38.11

    Kenntnisnahme einer nicht erfolgten Registrierung wegen fehlender Inlandspässe in

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23
    Hiergegen wird verstoßen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2011 - 10 B 38/11 -, juris Rn. 2).
  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus VGH Hessen, 16.01.2024 - 2 A 360/23
    Eine konkludente Divergenz ist nur dann anzunehmen, wenn sich ein abweichender Rechtssatz zwingend aus dem gedanklichen Zusammenhang der angegriffenen Entscheidung ergibt (Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 159a; BAG, Beschluss vom 04.08.1981 - 3 AZN 107/81 -, juris, Rn. 6).
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